Energieausweise

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Hierbei werden die Eigenschaften der Gebäudehülle (Fenster, Wärmedämmung, Dach, Luftdichtheit…) und die Heizungsanlage der Immobilie bewertet.

Der Energieausweis gibt dem Eigentümer, dem Käufer oder Mieter, Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch Ihres Gebäudes.

Der Energieausweis ist ähnlich aufgebaut, wie das Ihnen bekannte Lable, welches Sie beim Kauf eines Elektrogerätes auf dem Gerät finden. Auch hier finden Sie optische Darstellung mit einer Farbskala (grün: sehr energieeffizient, rot: schlechte Energiebilanz).

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Bedarfsausweise

Hierbei wird die Gebäudehülle analysiert und der theoretische Energiebedarf des Gebäudes entwickelt. Außenwände, Dachflächen, Fenster und Türen spielen hierbei eine große Rolle.

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Verbrauchsausweise

Der Verbrauchsausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudenutzer fest und wird ermittelt aus dem Verbrauch für Heizungen und Warmwasser der letzten drei Jahre.

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Neubauausweise

Hier wird, wie beim Bedarfsausweis, der theoretische Energiebedarf ermittelt. Dies erfolgt durch die Bewertung von Fenstern, Türen, Wänden, Dächern und Dämmung.

Welchen Ausweis benötige ich?

Nach der Energiegesetz GEG muss für Neubauten ein Energieausweis ausgestellt werden. Spätestens bei der Baugenehmigung muss ein Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen der GEG erbracht werden.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

Bedarfsausweis

  • Neubauten die noch keine drei Abrechnungen vorweisen können
  • Wohnhäuser, bei welchen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die bis zu vier Wohneinheiten haben

Freie Wahl zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

  • Wohnhäuser, bei welchen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die bis zu vier Wohneinheiten haben, ABER das Gebäude mindestens die Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt
  • Bei allen Gebäuden, die nicht oben aufgeführt sind, können Sie selbst wählen, welchen Energieausweis Sie wünschen. Fragen Sie bei einem Verkauf der Immobilie vorab die Bank, welchen Ausweis diese fordern.

Bei Gebäuden, die sowohl Wohnungen als auch Gewerbefläche haben, müssen für jede Nutzungsart separate Energieausweise angefertigt werden.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wenn Sie ihr Haus verkaufen oder neu vermieten möchten, müssen Sie einen Energieausweis vorlegen.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Der Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Wenn am bestehenden Gebäude größere Änderungen vorgenommen werden, kann sich die Gültigkeitsdauer verändern.

Wie kann ich den Ausweis beantragen?

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail um Ihre Fragen zu stellen oder einen Termin zu vereinbaren.

Als Gebäudeenergieberater stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Haben Sie Fragen zu den unterschiedlichen Ausweistypen oder sind unsicher, welchen Energieausweis Sie wählen sollen? Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Auswahl.

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